Nach zweijährigen Bestehen kann der Reparaturbonus ab 16.09.2024 auch für Fahrräder, Lastenräder und Fahrradanhänger eingelöst werden. Die Förderhöhe beträgt dabei die Hälfte der Kosten für die Reparatur, Wartung oder das Service.
Genauere Informationen lassen sich dem beiligenden Informationsblatt entnehmen.
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