Ab 1 März 2019 startet wieder eine Förderaktion für Photovoltaikanlagen!
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Wie im Vorjahr sind bei der diesjährigen Förderungsaktion neben Einzelanlagen auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig, welche von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen.
Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 250 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 350 Euro/kW. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Photovoltaik-Anlagen“.
Nähere Infos dazu finden Sie unter Tipps & Infos sowie auf der Webseite des Klimafonds!